..........................................................

Leistungen




























Home

Person

Leistungen

Sachgebiete

Kosten

SV - Wesen

Kontakt

Links











Schadengutachten für Haftpflichtschäden

Nach einem unverschuldetem Unfall hat der Geschädigte das Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Lediglich bei offensichtlichen Bagatellschäden besteht keine Verpflichtung des gegnerischen Haftpflichtversicherers, die Kosten des Sachverständigen zu tragen. Auf das Vorliegen eines Bagatellschadens weisen die Sachverständigen die Geschädigten regelmäßig hin. Die Sachverständigen stehen für qualifizierte Schadengutachten nach den Richtlinien der Handwerkskammer. Schadengutachten sind häufig unentbehrlich bei der Durchsetzung der Schadenersatzansprüche. Selbstverständlich werden auch Kostenvoranschläge erstellt, die dann bei der gegnerischen Versicherung eingereicht werden können.


Wertgutachten

Sie benötigen eine Wertschätzung von Zupfinstrumenten, unter anderem Händlereinkaufs- und Marktwert, Zeitwert bei Gebrauchtinstrumenten, oder einfach nur den Wiederbeschaffungswert.

Beweissicherungsgutachten dienen der Nachweisdokumentation für den Endverbraucher oder Gerichte in folgenden Fällen:
Schäden und Sachmängel, Produkthaftung, Gewährleistung oder Garantie.

Beratung

Bei einer technischen Beratung handelt es sich zu meist um eine mündliche Ausführung auf technische Fragen des Kunden. Die mündliche Beantwortung ist kostenlos, schriftliche Ausarbeitungen werden nach Aufwand abgerechnet.


Impressum