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Sachverständigenwesen





























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Der Sachverständige wirkt nicht nur bei gerichtlichen
Auseinandersetzungen als "Helfer des Gerichts".
Vielmehr kann er auch als Privatgutachter tätig werden
und sich mit Sachverstand äußern.


Die öffentliche Bestellung gewährleistet, dass der Sachverständige ein
Prüf- und Auswahlverfahren durchlaufen hat, bei dem er seine persönliche
Eignung, hohe Fachkompetenz und Fähigkeit zur Gutachtenerstellung unter
Beweis stellen mußte. Darüber hinaus bürgt die öffentliche Bestellung und
Vereidigung für Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit.


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